In der Steuererklärung ab 2023 müssen die Steuer-Identifikationsnummern Ihrer Kinder angegeben werden. Die Nummer ist erforderlich, um Kinderfreibeträge sowie Freibeträge für Betreuungs- und Ausbildungsbedarf zu berücksichtigen.
Kinder erhalten ihre Steuer-ID nach der Geburt per Post, sobald die Meldebehörde dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die benötigten Daten übermittelt hat.
Das Anschreiben ist verloren gegangen? Über das Eingabeformular auf der Internetseite des BZSt können Sie die Steuer-ID jederzeit erneut anfordern.
Diese wird u.a. auch für den Kindergeldantrag, eine Bankkontoeröffnung und die Freistellungsaufträge bei den Banken benötigt.


