Nachweisgesetz (NachwG)
Welche Bedeutung haben die Änderungen im Nachweisgesetz für Beschäftigte?
Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz – NachwG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine unterzeichnete Niederschrift über die Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. In der Regel erfolgt dies durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Sind jedoch nicht alle erforderlichen Informationen im bestehenden Vertrag festgehalten, besteht eine Nachweispflicht über die zusätzlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses.
Die sorgfältige Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen liegt dabei im ureigenen Interesse der Arbeitgeber, da das Gesetz zum 01.08.2022 mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152/EU erweitert und verschärft wurde und die Nichterteilung eines Nachweises nun eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Aus diesem Grund möchten wir Sie heute über die wichtigsten Verpflichtungen aus dem NachwG informieren.
Allgemeines
Ziel
Die Pflicht zur schriftlichen Fixierung von Arbeitsbedingungen soll für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nicht nur im Streitfall sorgen und somit die Entscheidungen der Arbeitsgerichte erleichtern. Im Idealfall kann durch die unzweifelhafte Definition eines Arbeitsverhältnisses eine gerichtliche Auseinandersetzung ganz vermieden werden.
Geltungsbereich
Das NachwG gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Dienst, auch für leitende Angestellte sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die nach § 22 MiLoG einen Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn haben. Davon abweichende Praktikumsstellen werden im NachwG gesondert behandelt.
Form
Der Nachweis muss ausdrücklich in Papierform erstellt werden, da er vom Arbeitgeber eigenhändig unterschrieben werden muss. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Der Nachweis kann in deutscher Sprache erstellt werden, ausländische Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf eine Dokumentation in ihrer Muttersprache.
Verweise auf gesonderte Regelungen
Gelten für ein Arbeitsverhältnis die gesetzlichen Bestimmungen sowie Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, reicht es aus, im Nachweis auf diese Regelungen zu verweisen.
Inhalt des Nachweises
Welche Informationen die Niederschrift der Bedingungen des Arbeitsverhältnisses zwingend enthalten muss, können Sie der Vorlage „Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses nach dem Nachweisgesetz (NachwG)“ entnehmen, die diesem Schreiben beiliegt. Sie können die Vorlage auch direkt nutzen.
Änderungen der wesentlichen Vertragsbedingungen müssen ebenfalls nachgewiesen, d.h. schriftlich festgehalten werden. Die Information des Arbeitnehmers muss spätestens am Tag der Änderung schriftlich erfolgen.
Mögliche Konsequenzen bei Verstößen
Bei Nichtbeachtung oder mangelnder Umsetzung der Nachweispflicht kann das Gericht eine Beweisvereitelung durch den Arbeitgeber annehmen. Daraus kann sich eine erhebliche Beweisführungserleichterung für den Arbeitnehmer ergeben, weil die Glaubwürdigkeit des Arbeitgebers deutlich geschwächt wird. Im Zweifelsfall und bei Unmöglichkeit der Aufklärung ist es somit wahrscheinlicher, dass das Arbeitsgericht zugunsten des Arbeitnehmers entscheidet.
Stand: Oktober 2022
Als Ordnungswidrigkeit sehen die Bußgeldvorschriften seit dem 01.08.2022 für Verstöße gegen Verpflichtungen aus dem Gesetz Bußgelder in Höhe von bis zu 2.000,00 Euro vor.
Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, sofern noch nicht geschehen, die Arbeitsverträge Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Vollständigkeit der enthaltenen Informationen zu prüfen und wenn nötig einen Nachweis zu verfassen. Gern sind wir Ihnen bei der Umsetzung behilflich, sprechen Sie uns einfach an.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir aus berufsrechtlichen Gründen keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Sofern Sie rechtsverbindliche Auskünfte benötigen, kann dies nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen.
Den vollständigen Gesetzestext können Sie übrigens auf der Website des Bundesamts für Justiz einsehen:
https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/