Informationen zur Corona-Krise
Die Corona-Krise hat unser Land in den vergangenen Wochen in Atem gehalten und das private und berufliche Leben in einer bis dahin nicht gekannten Geschwindigkeit grundlegend verändert. In dieser Phase erscheint es aus unserer Sicht besonders wichtig, mit kühlem Kopf überlegt und zupackend zugleich auf die massiv geänderten Rahmenbedingungen zu reagieren.
Die Politik hat in den vergangenen Wochen ein Bündel von Maßnahmen erlassen, die wir für Sie an dieser Stelle darstellen, sortieren und in einen schlüssigen Handlungskatalog einfließen lassen möchten.
Grundsätzlich muss jedes Unternehmen – wie im Übrigen auch jede Privatperson – der Sicherung der eigenen Liquidität für die nächsten Wochen und Monate höchste Priorität einräumen. Ausgangspunkt für die Prüfung, was zu welchem Zeitpunkt benötigt wird, sollte unbedingt ein mit „Worst Case“-Prämissen aufgestellter einfacher Liquiditätsplan sein, der mindestens die nächsten fünf Monate umfassen sollte. Eine Vorlage finden Sie hier.
Unter Berücksichtigung der dargestellten Hilfen kann hierdurch möglicher Liquiditätsbedarf ermittelt und rechtzeitig reagiert werden.
Drittes Corona-Steuerhilfegesetz
Weitere Corona-Hilfen für Familien und Unternehmen
Der Bundestag hat am 26.02.2021 das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz mit Änderungen durch den Finanzausschuss verabschiedet.
Der Koalitionsausschuss hatte am 03.02.2021 aufgrund der anhaltenden Corona-Krise die weiteren finanziellen und steuerlichen Hilfen für u.a. Familien, Geringverdiener, Unternehmen und Gastronomie beschlossen. Zur gesetzlichen Umsetzung dient das „Dritte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)“. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Überbrückungshilfe III
Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Die Überbrückungshilfe II ist zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Sie wird als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert. Der Förderhöchstbetrag pro Monat wird auf 200.000 Euro und in besonderen Fällen auf 500.000 Euro erhöht.
Dezemberhilfe
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) – über die wir Sie mit unserer Rundmail vom 6.11.2020 bereits informiert hatten – wurde im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert. Grund ist die Verlängerung der Schließungen über den ursprünglichen Zeitraum hinaus bis zum heutigen Tag. Damit sollen auch für die Zeit der Maßnahmen im Dezember von diesen Schließungen betroffenen Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen zur Verfügung stehen.
Umsatzsteuererhöhung zum 01.01.2021
Einzweck-Gutscheine zur Sicherung des abgesenkten Steuersatzes
Außerordentliche Wirtschaftshilfen des Bundes
Mit den Beschlüssen von Bund und Ländern für den zweiten Lockdown war entschieden worden, dass einige Betriebe ihr Geschäft seit dem 2. November wieder schließen müssen. Nun hat die Bundesregierung Details zu der angekündigten außerordentlichen Wirtschaftshilfe für die von der Schließung betroffenen Unternehmen veröffentlicht. Damit sollen die betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen vom Bund für die finanziellen Ausfälle entschädigt werden.
Wir möchten Sie im Folgenden über die wesentlichen Eckpunkte informieren:
Überbrückungshilfe II
Kurzübersicht der Überbrückungshilfe II für:
- kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
- Soloselbstständige
- Freiberufler
Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020
Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets hat sich die Regierungskoalition auf eine Senkung der Umsatzsteuer verständigt: der Regelsteuersatz von 19% sinkt auf 16%, der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% sinkt auf 5%. Dies gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
- Leistungszeitpunkt
- Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
- Anzahlungen und Teilleistungen
- Bauleistungen
- Unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer vermeiden
- Unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer vermeiden
- Änderungsbedarf in IT, Kasse, Buchhaltung etc.
- Preisauszeichnung
- Weitere Einzelsachverhalte
Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität und Existenz
- Verwendung und Einsatz von vorhandenen Liquiditätspuffern
- Steuerliche Maßnahmen zur Erhöhung der Liquidität
- Beantragung von Kurzarbeitergelt
- Stundung Sozialversicherungsbeiträge
- Gläubigervereinbarungen
- Hausbankdarlehen aus den Töpfen der Förderbanken der Bundesländer
- Hausbankdarlehen aus den Töpfen der KfW
- Corona-Soforthilfe
Updates zur Corona-Krise
Ergebnisse des Koalitionsausschusses
vom 3. Juni 2020
Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket
- Befristete Senkung der Mehrwertsteuer
- Sozialgarantie 2021
- Verschiebung Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer
- Erhöhung Verlustrücktrag
- (Wieder-)Einführung der degressiven Abschreibung
- Modernisierung Körperschaftsteuerrecht / Anrechnung Gewerbesteuer
- Neuregelung der Insolvenzverfahren
- Kurzarbeitergeld
- Programm für Überbrückungshilfen
- Kinderbonus von 300 Euro
- Erhöhung Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Zukunftspaket
- KfZ-Steuer
- Elektrofahrzeuge
Updates zur Corona-Krise vom 05.05.2020
- Kurzarbeitergeld und Sozialschutzpaket II
- Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie
- Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019
- Beitragserleichterungen zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Verdienstausfallentschädigung nach §§ 56 bis 58 Infektionsschutzgesetz
Mitarbeitervergütung
„Mitarbeiter Besonderheiten“
- Steuerfreie Mitarbeiterboni
- Nebenjob bei Kurzarbeit
- Hinzuverdienst für Frührentner
- Kurzfristige Beschäftigung auf 5 Monate angehoben