Haben Sie bereits über die Neuerungen im Bereich der Grundsteuer erfahren?
Viele Gemeinden haben den zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheiden einen Merkzettel beigefügt, der bereits einen Überblick über die anstehende Grundsteuerreform bietet. Im Rahmen dieser Reform sollen die bisherigen Einheitswerte durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden, damit die Grundsteuer vor allem gerechter wird.
Rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden. Damit steht die Finanzverwaltung vor einer hohen Herausforderung.
Für die Neuberechnung muss daher eine neue Feststellungserklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Diese ist ab dem 1. Juli 2022 verfügbar und muss, nach derzeitigem Stand, bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden. Die damit neu berechnete Grundsteuer ist jedoch erst ab dem Jahr 2025 zu zahlen. Bis dahin gelten die bestehenden Regelungen.
Die für die Feststellungserklärung benötigten Angaben beschränken sich zum Großteil auf jene, die bereits im Rahmen der bisherigen Festsetzung vorliegen. Lassen Sie sich also nicht allzu sehr verunsichern.