Der 22.2.2022 war wieder ein beliebter Termin für Trauungen. Wussten Sie, dass sich eine Heirat auch steuerlich lohnen kann? Mit dem sogenannten Ehegattensplitting profitieren Verheiratete bei der Einkommensteuer. Zunächst werden die Einkünfte beider Ehegatten addiert und anschließend auf das gemeinsame zu versteuernde Einkommen die sogenannte Einkommensteuer-Splittingtabelle angewendet.
Klingt kompliziert? Vereinfacht lässt sich sagen: Je größer der Einkommensunterschied beider Ehegatten, umso größer ist der Steuervorteil durch das Ehegattensplitting. Auch bei der Schenkungsteuer profitieren verheiratete Paare: Für Ehegatten gilt der höchste Freibetrag, er beläuft sich auf 500.000 €, wobei der übersteigende Betrag zudem nur mit dem geringeren Steuersatz der Steuerklasse I belegt wird. Zum Vergleich: Ohne Trauschein beträgt der Freibetrag nur 20.000 und die Steuerklasse III mit den höchsten Steuersätzen kommt zur Anwendung. Trotz der Vorteile sollten aber natürlich nie alleine steuerliche Gründe der Ansporn für eine Heirat sein.