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 Ein Tag, an dem sich Paare gegenseitig Geschenke machen. Aber was spricht denn dagegen, auch den Geschäftspartnern oder Mitarbeitern mit einem kleinen Präsent ein Lächeln aufs Gesicht zu zaubern – kleine Geschenke erhalten schließlich die Freundschaft. 

Das Geschenk muss natürlich beruflich bzw. betrieblich veranlasst sein. Wichtig ist auch, dass der Wert des Geschenks 35€ nicht übersteigt, sonst entfällt für den Schenkenden der Betriebsausgabenabzug. 

Mitarbeitern dürfen Sie zu persönlichen Anlässen auch teurere Geschenke machen
Bis zu 60€ sind solche Aufmerksamkeiten lohnsteuerlich kein Arbeitslohn und damit steuerfrei. 

Der Valentinstag scheidet hierfür allerdings aus, denn es handelt sich nicht um ein persönliches Ereignis. Es kommen stattdessen Anlässe wie die Geburt eines Kindes, die Hochzeit, ein Geburtstag oder ein Jubiläum in Frage. 

Egal ob mit oder ohne Geschenk: Wir wünschen allen einen schönen Valentinstag!