Weniger Papierkrieg, sonst bleibt alles beim Alten:
Die vom Arzt ausgestellte Krankmeldung auf Papier wird Stück für Stück durch eine digitale Bescheinigung ersetzt.
Seit dem 1. Oktober müssen behandelnde Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital an die Krankenkassen übermitteln.
In einem 2. Schritt informiert die jeweilige Kasse den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit (AU): Bis zum 30. Juni 2022 müssen Ärzte neben der elektronischen Datenübermittlung übergangsweise auch noch Papier-Bescheinigungen für den Versicherten und den Arbeitgeber ausstellen.
Der Versicherte muss den Durchschlag wie bisher selbst an seinen Arbeitgeber weiterreichen.