06691 9600-0 info@manz-partner.net

Obwohl das Jahr 2021 gefühlt erst begonnen hat, ist es schon wieder zur Hälfte vorbei. 

Wie jedes Jahr gibt es auch im zweiten Halbjahr einige gesetzliche Neuerungen. Hierzu gehört zum Beispiel auch, dass der Mindestlohn erneut ansteigt. 

Nachdem er bereits zum 1. Januar 2021 angehoben wurde erfolgt nun eine erneute Erhöhung um 10 Cent. 

Ab dem 1. Juli beträgt der gesetzliche Mindestlohn damit 9,60 €. 

Übrigens: Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung erhalten ab dem 1. Juli bundesweit einen Mindestlohn in Höhe von 15 €.

Bei Fragen zum Mindestlohn hilft Ihnen unser Lohnteam gerne weiter.

Auf dem Foto fehlt Irene Stähling.