Viele Arbeitgeber gewähren ihren MitarbeiterInnen steuer- und sozialversicherungsfreie Gutscheine oder Geldkarten im Rahmen der monatlichen 44 €-Grenze (ab 01.01.2022 50€) oder der 60 €-Grenze (bei persönlichen Anlässen).
Am 13.04.2021 ist ein BMF-Schreiben zur gesetzlichen Änderung der Abgrenzung zwischen Sachbezug und Geldleistung herausgegeben worden, welches die Voraussetzungen für Gutscheine und Geldkarten neu regelt.
Beispielsweise gelten nachträgliche Kostenerstattungen (z. B. Tankquittungen) nicht mehr als Sachbezüge, sondern als Geldleistungen und können somit nicht mehr im Rahmen der 44 €-Grenze erstattet werden.
Die wichtigste Neuregelung betrifft aber die großen Gutschein- und Geldkartenanbieter (wie z. B. Amazon, Edenred, Spendit) und aufladbare Mastercards.
Nutzen Sie bereits einen der o. g. Anbieter oder haben Fragen zu den Neuregelungen?
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