Die meisten Arbeitnehmer fahren jeden Tag den gleichen Weg zur Arbeit, zum Beispiel ins Büro oder die Produktionshallen ihrer Arbeitgeber.Andere Arbeitnehmer sind dagegen darauf angewiesen, viel unterwegs zu sein, zum Beispiel um an Tagungen teilzunehmen oder sich mit Kunden auszutauschen. Aber ist die gesamte Zeit einer Geschäftsreise Arbeitszeit? Der Grundsatz lautet: Veranlasst der Chef eine Dienstreise, ist diese als Arbeitszeit anzusehen. Hierbei muss jedoch unterschieden werden zwischen der eigentlichen Arbeit vor Ort, die ohne Zweifel zur Arbeitszeit zählt, und der An- und Abreise. Erfolgt diese zum Beispiel mit dem Zug, ohne die Verpflichtung erreichbar zu sein und dienstliche Mails zu bearbeiten, kann der Arbeitnehmer nicht darauf pochen, Arbeitszeit abgeleistet zu haben. Anders ist zu urteilen, wenn die Anreise mit einem Dienstwagen erfolgt: Der Arbeitnehmer kann sich nicht ausruhen, somit liegt Arbeitszeit vor. Unser Tipp für Dienstreisen: Dokumentieren Sie genau deren Beginn und Ende, sowie die Zeiten, die auf An-, Abreise und die eigentliche Tätigkeit entfallen.Die entstandenen Kosten einer Dienstreise kann der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen. Hierzu zählen zum Beispiel Fahrtkosten für PKW oder Zug, Übernachtungskosten für ein Hotel und Verpflegungsmehraufwendungen.Sofern der Arbeitgeber die Kosten nicht steuerfrei ersetzt, können Sie diese Beträge in Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.