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Der Bundestag hat am 26.02.2021 mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz folgende Maßnahmen verabschiedet:
– Kinderbonus zum Kindergeld –
Voraussichtlich im Mai Zahlung an Familien 150 EUR pro Kind.
– Umsatzsteuer Gastronomie/Catering/Bäckerei/Metzgerei –
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für die Abgabe von Speisen wird bis zum 31.12.2022 verlängert.
– Erweiterter Verlustrücktrag –
Verdoppelung der Höchstbetragsgrenze beim steuerlichen Verlustrücktrag für 2020 und 2021

Verluste aus 2020 und 2021 können jetzt bis zu 10 Mio. EUR (bei Einzelveranlagung) beziehungsweise 20 Mio. EUR (bei Zusammenveranlagung) mit Gewinnen aus dem jeweiligen Vorjahr verrechnet werden.

Zusätzlich können Verluste aus 2021 bereits bei der Festsetzung der Vorauszahlungen 2020 steuermindernd berücksichtigt werden. Details zu den Beschlüssen finden Sie hier!