Für einige hieß es aufgrund der Corona-Pandemie von: ab ins Homeoffice! Für viele gilt das immer noch – oder schon wieder. Egal, ob Arbeitszimmer oder zweckentfremdeter Küchentisch: plötzlich werden die Privaträume auch beruflich genutzt.
Beschäftige im Homeoffice werden bei der Steuer entlastet. Der Gesetzgeber gewährt eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag, höchstens jedoch 600 Euro pro Jahr. Sie bringt allerdings nur Steuervorteile, wenn die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro mit anderen Werbungskosten überschritten wird. Die 5 Euro gibt es nur für Tage, für die keine Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Kosten für Arbeitsmittel und Telefon können zusätzlich als Werbungskosten angesetzt werden.