Wenn Sie den Neujahrsvorsatz gefasst haben, zum Jahresbeginn alte Unterlagen zu entrümpeln, dann haben wir hilfreiche Tipps für Sie, damit Sie nichts vorschnell entsorgen
Das Finanzamt gibt beispielsweise Aufbewahrungsfristen von sechs bis zehn Jahren vor. Für andere Unterlagen gelten andere Fristen. Was kann ab 2021 also weg?
Steuerlich relevante Unterlagen
Viele steuerlich relevante Unterlagen können Sie ab 1. Januar 2021 entsorgen. Dabei gilt der folgende Grundsatz: Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzten Eintragungen in die Unterlage gemacht, in dem die Unterlage erstellt wurde und in dem der Steuerbescheid bestandskräftig wurde. Bei laufenden Prüfungen wie Betriebs-, Umsatz- oder Lohnsteuerprüfungen dürfen die Unterlagen auch nicht weggeworfen werden, wenn die Aufbewahrungsfrist eigentlich abgelaufen wäre.
Aufbewahrungsfrist 10 Jahre
Der letzte Eintrag in den Unterlagen erfolgte 2010. Zu den Unterlagen, die Sie 2021 entsorgen können, gehören dann zum Beispiel:
- Jahresabschlüsse
- Buchungsbelege wie Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Kassenzettel, Lieferscheine
- Kontoauszüge
- Jahresbilanzen
- Inventare
- Kassenberichte
- Kredit- und Steuerunterlagen
Aufbewahrungsfrist 6 Jahre
Der letzte Eintrag in den Unterlagen erfolgte 2014. Zu den Unterlagen, die Sie 2021 entsorgen können, gehören dann zum Beispiel:
- Geschäftsbriefe
- Versicherungspolicen nach Ablauf
- Verträge
- Mahnungen
- Verträge
Mindestlohngesetz: Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Arbeitgeber müssen dokumentieren, dass sie den gesetzlichen Mindestlohn einhalten. Die Unterlagen, die nötig sind, damit der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er die Mindestlohnbestimmungen einhält, müssen über die gesamte Beschäftigungsdauer, mindestens aber für die Dauer von zwei Jahren, bereitgehalten werden (§ 17 MiLoG).
Lebenslange Aufbewahrung: Was Sie niemals wegwerfen solltenBestimmte Unterlagen sollten Privatpersonen unbegrenzt aufbewahren.
Dazu gehören:
- Unterlagen zur Rentenberechnung sowie die dazu gehörenden Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsunterlagen
- ärztliche Gutachten
- Ausbildungsurkunden
- Abschlusszeugnisse
- Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Taufscheine