Seit Juli gelten in Deutschland geringere Umsatzsteuersätze. Ab dem Jahr 2021 sollen aber bereits wieder die „gewohnten“ Sätze gelten. Durch den Kauf oder Verkauf von sogenannten Einzweckgutscheinen in diesem Jahr profitiert man auch noch im nächsten Jahr von den geringeren Steuersätzen. Charakteristisch für einen Einzweckgutschein ist, dass die Leistung, die damit erworben werden kann, einem einheitlichen Umsatzsteuersatz unterliegt. Er kann also nur für bestimmte Leistungen ausgestellt werden. Maßgeblich für die Besteuerung ist damit der Zeitpunkt der Gutscheinausgabe. Daraus folgt, dass der Umsatzsteuersatz bei Einlösung des Gutscheins NICHT relevant ist. Nutzen Sie diese Chance, und sichern sich die niedrigeren Steuersätze auch für das Jahr 2021. Melden Sie sich einfach bei uns, wenn Sie hierzu Fragen haben!