Ab heute wird für jedes kindergeldberechtige Kind der Kinderbonus in Höhe von 300,00 Euro gezahlt. Die Auszahlung erfolgt in 2 Schritten: im September werden jeweils 200,00 Euro und im Oktober die verbleibenden 100,00 Euro ausgezahlt.
Der Kinderbonus wird nicht nur an Familien mit kleinen Kindern, sondern auch für Kinder bis 25 Jahre, die noch in der Ausbildung sind oder studieren und Anspruch auf Kindergeld haben, gezahlt.
Die 300,00 Euro erhalten alle Eltern, ganz gleich, wieviel diese verdienen. Wenn Ihre Kindergeldnummer mit der Endziffer 0 endet, dann wird das Geld heute an Sie ausgezahlt. Die Endnummern 1 bis 9 sind in den nächsten Tagen dran.
Steuerlich wie Kindergeld
Interessant wird es dann erst wieder bei der Steuererklärung: Der jetzige Bonus wird behandelt wie das Kindergeld. Grundsätzlich sagt da der Staat: Ihr bekommt entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, der bei der Steuererklärung angesetzt wird.
Ganz grob gilt die Rechnung: Wer weniger verdient, hat mehr vom Kindergeld. Durch die Anwendung der Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt, welche Variante vorteilhafter für den Steuerpflichtigen ist.
Wann lohnt sich was?
Ein Ehepaar, das gemeinsam veranlagt wird, hat einen Kinderfreibetrag von 7.812,00 Euro pro Kind. Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wenn sich am Ende der Rechnung herausstellt, dass die Summe des Kindergelds höher ist als der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag, gewährt das Finanzamt den Eltern das höhere Kindergeld.
Die Einkommensgrenze, bei der die Eltern mehr vom Kindergeld haben, liegt ungefähr bei 60.000,00 Euro Gesamtjahreseinkommen. Bei Alleinerziehenden sind es etwa 30.000,00 Euro im Jahr.