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Unsere Kanzlei wurde erfolgreich auf dem Online-Portal registriert.

Die PIN für die Beantragung der Corona-Überbrückungshilfen ist gestern schon angekommen.

Da die Kriterien für die Beantragung so vielfältig und komplex sind ist eine Beantragung nur durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich.

Bis zum 31. August 2020 können wir für Sie die Überbrückungshilfen beantragen.