Passend zur Urlaubszeit möchten wir Ihnen heute einige Infos zum Thema Bildungsurlaub mit auf den Weg geben.
Obwohl sich über 70 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für berufliche Weiterbildung interessieren, nehmen nur etwa zwei Prozent ihren gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub wahr.
Dieser Anspruch besteht in allen Bundesländern außer Sachsen und Bayern. Der Bildungsurlaub kann in der Regel bis zu fünf Tage pro Jahr betragen – zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch.
Während dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter.
Aber Achtung: Die Kosten für die Fortbildung muss er nicht übernehmen, dafür können Sie die Aufwendungen aber in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Haben Sie Interesse bekommen? Dann sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf das Thema an – Sie werden sicher eine einvernehmliche Lösung finden. Falls Sie noch Fragen zum Thema haben: Wir sind gerne für Sie da!