Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger schon einmal eine Dienstreise gemacht haben, kennen Sie sicherlich den Begriff der Verpflegungsmehraufwendungen: Diese können bei beruflichen Auswärtstätigkeiten als Pauschale neben Fahrt- und Übernachtungskosten geltend gemacht werden.
Die Höhe der Verpflegungsmehraufwendungen ist hierbei abhängig von der Dauer der Reise. Sofern Sie auf einer eintägigen Reise länger als acht Stunden von Ihrem Wohn- oder Arbeitsort abwesend sind, können Sie 14 € geltend machen. Ebenfalls 14 € werden jeweils für An- und Abreisetag von mehrtägigen Dienstreisen angesetzt.
Sofern Sie sich ganztägig, also 24 Stunden, auf Dienstreise befinden, können 28 € als Verpflegungsmehraufwand berücksichtigt werden. Diese Beträge gelten erst seit Beginn des Jahres 2020, vorher betrugen die Pauschalen 12 € und 24 €.