Ist das Kurzarbeitergeld steuerpflichtig?
Alle Lohnersatzleistungen, auch das Kurzarbeitergeld, sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Sie erhöhen allerdings den persönlichen Steuersatz auf die steuerpflichtigen Einkünfte. Deshalb kann es beim Bezug von Kurzarbeitergeld bei der Erstellung der Steuererklärung zu einer Steuernachzahlung kommen.
Achtung! Wenn mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Elterngeld,…) in einem Kalenderjahr bezogen wurden, ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtend.
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