Viele denken beim Thema Elternzeit an frisch gebackene Eltern und neugeborene Babys. Aber wussten Sie, dass die Job-Auszeit für die Kids bis zu deren achtem Geburtstag genommen werden kann?
Die Elternzeit soll es Müttern und Vätern ermöglichen, sich selbst um ihr Kind zu kümmern und so die Kindheit der eigenen Sprösslinge ganz bewusst zu erleben.
Jedes Elternteil hat grundsätzlich Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind, wobei Anfang und Ende weitestgehend frei wählbar sind. Das bestehende Arbeitsverhältnis ruht während dieser Zeit, bleibt aber weiter bestehen und lebt mit dem Ende der Elternzeit wieder auf.
Es gibt zwar für den Arbeitnehmer dann kein Anrecht mehr auf seinen alten Arbeitsplatz, aber zumindest auf einen gleichwertigen. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht, muss der Arbeitgeber auch kein Gehalt zahlen.
Diese finanzielle Lücke soll zumindest teilweise durch das vom Staat gezahlte Elterngeld geschlossen werden. Dieses wird für bis zu 12 Monate an das Elternteil in Elternzeit ausgezahlt und berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate.
Wahlweise kann auch das „Elterngeld Plus“ in Anspruch genommen werden: Es wird für die doppelte Dauer aber entsprechend nur zur Hälfte des eigentlichen Betrages monatlich gezahlt. Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist grundsätzlich erlaubt, die maximale Anzahl von 30 Stunden pro Woche darf jedoch nicht überschritten werden.
Wir gratulieren an dieser Stelle auch unserem frisch gebackenen Papa zum Nachwuchs und wünschen auch ihm alles Gute in seiner Elternzeit.