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Gestern haben uns viele fleißige Hände von den alten Akten und Unterlagen befreit, die nun fachgerecht entsorgt werden. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist war abgelaufen und deshalb konnten wir uns von unzähligen Ordnern trennen. 

Haben auch Sie noch alte Dokumente und brauchen neuen Platz? 

Die verpflichtende Frist zur Aufbewahrung beträgt für Bilanzen, Rechnungen und Buchungsbelege 10 Jahre und beginnt mit dem Schluss des betreffenden Kalenderjahres. Das bedeutet für Sie: Unterlagen mit Datum vor dem 1. Januar 2010 können nun vernichtet werden. 

Aber Achtung: Sofern Bescheide noch nicht endgültig oder Rechtsverfahren anhängig sind, sollten die Unterlagen weiterhin zur Sicherheit aufbewahrt werden. 

Falls Sie unsicher sind, ob bei Ihren Belegen die Frist abgelaufen ist: Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne