Müssen Sie als Kunde den Kassenbon mitnehmen?
Diese Frage stellen sich wahrscheinlich viele von Ihnen, denn seit dem 01. Januar müssen Bäcker, Metzger,… bei jedem Kauf einen Kassenzettel ausgeben.
Entgegennehmen oder gar mitnehmen müssen Sie den Bon allerdings nicht.
Nach einer Aussage des Finanzministeriums besteht nur die Pflicht zur Ausgabe eines Belegs und die Pflicht, diesen unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Eine Pflicht zur Annahme des Belegs durch den Kunden sowie zur Aufbewahrung besteht nicht.
Sie dürfen den Kassenbon also einfach liegen lassen.
Hier noch ein wichtiger Hinweis: Unternehmer, die keine Kasse mit Bonausgabe haben, sind auch nicht verpflichtet Kassenbons auszugeben.
Haben Sie Fragen zu diesem komplexen Thema? Sprechen Sie uns an – unsere Mitarbeiter wurden extra zum Thema Kassenführung geschult.