Geburt, Hochzeit, Umzug oder Todesfall in der Familie: Für bestimmte Anlässe haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub.
Sonderurlaub gibt ist grundsätzlich immer dann zu gewähren, wenn bestimmte Anlässe eintreten, bei denen es den Betroffenen nicht möglich ist oder nicht zugemutet werden kann zur Arbeit zu erscheinen.
Grundsätzlich ist der Sonderurlaub in § 616 BGB geregelt. Diese Regelung ist jedoch so schwammig, dass am besten tarifliche oder betriebsinterne Regelungen geschaffen werden sollten.
Gibt es in Ihrem Unternehmen eine Regelung zum Sonderurlaub? In unserer Kanzlei wurden die Regelungen zum Sonderurlaub vor einiger Zeit neu überarbeitet und betriebsintern geregelt.