Grundsätzlich kann man private Kosten nicht von der Steuer absetzen. Aber es gibt Ausnahmen, etwa wenn es um Handwerkerleistungen oder Dienstleistungen im Haushalt geht.
Hierbei beteiligt sich das Finanzamt mit 20 % an dem Teil der Rechnungen, der steuerlich anerkannt wird.
Bei Handwerkerleistungen werden in einem Kalenderjahr max. 6.000 € berücksichtigt. Der Fiskus schießt dann max. 1.200 € zu.
Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel putzen, kochen, rasenmähen,… werden mit bis zu 20.000 € berücksichtigt. Hier ergibt sich dann eine Steuermäßigung von max. 4.000 €.
Es gibt auch noch ein paar Regeln zu beachten: Die Förderung soll Schwarzarbeit eindämmen und daher müssen Rechnungen vorliegen und der Rechnungsbetrag muss überwiesen werden. Zudem beteiligt sich der Staat nur an den Arbeits- und Fahrtkosten, nicht am in Rechnung gestellten Material.
Wenn man viele große Reparaturen in einem Kalenderjahr ausführen lässt ist schnell die Höchstgrenze erreicht. Daher hier noch ein Tipp: Das Finanzamt berücksichtigt die Ausgaben in dem Jahr, in dem die Rechnung bezahlt wird. Es kommt nicht auf das Rechnungsdatum an. Also vielleicht einfach eine Rechnung ins nächste Jahr schieben und schon hat man in zwei Kalenderjahren einen steuerlichen Vorteil geschaffen.
Selbstverständlich gehen wir gerne auf Ihre individuellen Fragen zu diesem komplexen Thema ein.